Deine Traumküche ist endlich fertig geplant und es fehlt nur noch deine Unterschrift, um den Kaufvertrag gültig zu machen. Aber wie bei jedem Vertrag solltest du vor dem Unterzeichnen genau hinsehen. Denn eine Küche ist eine Investition, die oft mehr wert ist als das neue Auto vor der Tür. Ein Vertrag sollte immer schriftlich und nicht mündlich abgeschlossen werden, denn das schafft nicht nur für den Verkäufer, sondern auch für Sie Rechtssicherheit. Mehr Tipps verraten wir dir in diesem Beitrag. 

Augen auf!

Unabhängig davon, wo du deine Küche kaufst – ob in einem Möbelhaus, im Küchenstudio oder bei einem Schreiner – du solltest den Kaufvertrag immer in einem wachen, ausgeruhten und geduldigen Zustand lesen. Achte darauf, dass alle deine Wünsche aufgelistet sind es keine versteckten Kosten gibt. Vergleiche auch die entsprechenden Produktbezeichnungen mit denen des Herstellers, damit es am Schluss nicht zu bösen Überraschungen kommt.

Zeit ist Geld

Das altbewährte Motto “Zeit ist Geld” gilt nicht nur für den Verkäufer, sondern auch für dich.  Verschwende nicht zu viel Zeit mit einem Berater, der nicht auf deine Wünsche eingeht. Ein Berater, der bereits beim ersten Treffen einen Vertrag abschließen will ohne konkret auf deine Bedürfnisse und Wünsche einzugehen, sollte schnell durch einen kompetenten Berater ersetzt werden. Es muss immer möglich sein, den Vertrag zuerst in Ruhe zu lesen, ohne dass der Berater den Blick auf den Hals gerichtet hat. Am besten nimmst du den Vertrag mit nach Hause und studierst ihn dort in Ruhe nochmal im Detail. Lies den Vertrag mehrmals, insbesondere das Kleingedruckte. Und wenn du einen Punkt oder einen Satz nicht verstehst, trau dich beim Küchenberater nachzufragen. 

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Lass dich nicht zu schnell zum Vetragsabschluss drängen

Lass dich nicht zu schnell zum Vetragsabschluss drängen

Das sollte Inhalt des Vertrages sein

Im Vertrag sollten sämtliche Wünsche von dir und Einzelheiten zur Küchenplanung ausdrücklich angeführt sein. Dazu zählt alles, was zur Küche gehört: 

Der Küchenplan und die Abmessungen der Küchen müssen ebenfalls Bestandteil des Vertrages sein. Mündliche Vereinbarungen werden allzu leicht vergessen und führen oft zu Streitigkeiten. Bestehe darauf, dass der Experte vor der Vertragsunterzeichnung die Maße deiner Küche nimmt. Die Maße sollten im Vertrag stehen, ebenso wie die Tatsache, dass sie vom Experten bestätigt wurden. So stellst du sicher, dass der Händler die richtigen Angaben übernimmt.

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Werkvertrag oder Kaufvertrag?

Der Unterschied ist wichtig: Ein Werkvertrag ist ein Arbeitsvertrag, der eine bestimmte Leistung in einem bestimmten Zeitraum festlegt. Ein Kaufvertrag hingegen betrifft die Übertragung des Eigentums und die Lieferung der Ware. Neben dem Inhalt des Vertrages unterschieden sich die beiden auch anhand der Gewährleistung:  Die gesetzliche Garantie beträgt 5 Jahre für ein Werk und 2 Jahre für den Kauf von Waren. Der Haken an einem Werkvertrag ist jedoch, dass nur die Funktionalität der Geräte garantiert wird. Möchtest du also einen Schönheitsfehler am Schrank oder Elektrogerät bemängeln, muss der Dienstleister oder Händler dafür nicht bezahlen.  

Zahlung

Preisverhandlungen gehören zum Küchenkauf dazu

Preisverhandlungen gehören zum Küchenkauf dazu

Lass dich beim Küchenkauf nicht über den Tisch ziehen und verhandle über den Preis. Ein Küchenkauf ist zwar nicht mit dem Kauf eines Teppichs auf einem orientalischen Basar zu vergleichen, verhandeln lohnt sich dennoch. Oft haben die Küchenverkäufer noch etwas Spielraum und können dir einen Rabatt gewähren. Achte jedoch darauf, dass er diesen Rabatt nicht in Form von versteckten Kosten, wie z.B. Liefer- und Montagekosten, wieder draufschlägt. Auch über die Anzahlung sollte verhandelt werden. 10 % ist bei Geräten und bis zu 30 % bei kompletten Küchen üblich. Behalte ca. 10% des Kaufpreises als Schlusszahlung ein – für den Fall, dass bei der Küchenmontage noch Restarbeiten anfallen. Die Liefer- und Montagekosten sollten im Vertrag und separat aufgeführt werden. Diese Kosten können auch auf einer eigenen Rechnung angeführt werden. So kannst du sie womöglich sogar von der Einkommenssteuer absetzen. Ein weiterer Tipp: Berechne die Kosten für Montage und Lieferung nicht als Prozentsatz, sondern als festen Betrag. Lieferung und Montage machen in der Regel bis zu 10% des Materialwertes aus. Zahlreiche Gutscheine von Anbietern findest du bei Küchenfinder. 

Lieferung

Wenn die Küche nicht erst in einem Jahr geliefert und montiert werden sollte, raten wir dir bereits im Vertrag eine ungefähre Lieferfrist zu vereinbaren. Der Verkäufer weiß in der Regel wie lange es dauert, bis die Küche fertiggestellt und eingebaut wird. Mitunter kann dir sogar ein genaues Datum als Liefertermin bestätigt werden. Die genauer Lieferzeit kann telefonisch oder schriftlich vereinbart werden. Um dich abzusichern, kannst du auch eine Konventionalstrafe für den Fall einer Lieferverzögerung vereinbaren. Das ist nicht Gang und Gäbe, aber erspart dir im Ernstfall zumindest Geld. 

 

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